Hinweise
Feuerwehrpflicht
Gemäss Feuerwehrreglement werden alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 20. und dem 50. Altersjahr der Feuerwehrpflicht unterstellt. Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) sind dem Schweizer Bürger gleichgestellt. Niemand hat darauf Anspruch, in die Feuerwehr eingeteilt zu werden. Die Feuerwehrfachkommission bestimmt, ob Dienstpflichtige aktiven Feuerwehrdienst zu leisten haben oder eine Ersatzabgabe zu bezahlen ist.
Wahlen und Abstimmungen
Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten rechtzeitig (mind. 3 Wochen vor dem Abstimmungssonntag) zugestellt. Das Abstimmungscouvert enthält Angaben über die Öffnungszeiten des Wahllokals. Auf der Rückseite des Couverts finden Sie die Weisungen für die briefliche Stimmabgabe.
Gemeindeversammlungen
Jährlich finden mindestens 2 Gemeindeversammlungen in der Froburg, Hafnerweg 5, statt. Eine Orientierungsschrift, mit Erläuterungen zu den einzelnen Traktanden der Gemeindeversammlung, wird jeweils rechtzeitig (20 Tage vor der Versammlung) in alle Haushaltungen verteilt.
Amtliche Publikationen
Amtliche Publikationen finden Sie im Anzeiger des Amtes Oberaargau West, welcher jeden Donnerstag in alle Haushaltungen zugestellt wird. Im öffentlichen Durchgang des Gemeindehauses Hinterstädtli 13 befindet sich ein Schaukasten mit amtlichen Mitteilungen.
Wasserhärte
Das Trinkwasser hat eine Gesamthärte zwischen 27 un 30 frH°. Dieser Wert gilt als sehr hart.
Wasserqualität
Das Trinkwasser wird regelmässig, mindestens zweimal pro Jahr, kontrolliert. Der Analysebericht wird jährlich im Anzeiger publiziert.