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Hinweise

Feuerwehrpflicht

Gemäss Feuerwehrreglement werden alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 20. und dem 50. Altersjahr der Feuerwehrpflicht unterstellt. Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) sind dem Schweizer Bürger gleichgestellt. Niemand hat darauf Anspruch, in die Feuerwehr eingeteilt zu werden. Die Feuerwehrfachkommission bestimmt, ob Dienstpflichtige aktiven Feuerwehrdienst zu leisten hat oder eine Ersatzabgabe zu bezahlen ist.

Wahlen und Abstimmungen

Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten rechtzeitig (mind. 3 Wochen vor dem Abstimmungssonntag) zugestellt. Das Abstimmungscouvert enthält Angaben über die Öffnungszeiten des Wahllokales. Auf der Rückseite des Couverts finden Sie die Weisungen für die briefliche Stimmabgabe.

Gemeindeversammlungen

Jährlich finden mindestens 2 Gemeindesammlungen in der Froburg, Hafnerweg 5, statt. Eine Orientierungsschrift, mit Erläuterungen zu den einzelnen Traktanden der Gemeindeversamllung, wird jeweils rechtzeitig (20 Tage vor der Versammlung) in alle Haushaltungen verteilt.

Amtliche Publikationen

Amtliche Publikationen finden Sie im Anzeiger des Amtes Wangen, welcher jeden Donnerstag in alle Haushaltungen zugestellt wird. Im öffentlichen Durchgang des Gemeindehauses Hinterstädtli 13 sowie an der Bahnhofstrasse (nähe Raiffeisenbank) befinden sich die Schaukästen mit amtlichen Mitteilungen.

Wasserhärte

Das Trinkwasser hat eine Gesamthärte von zwischen 27 un 30 frH°. Dieser Wert gilt als sehr hart.

Wasserqualität

Das Trinkwasser wird regelmässig, mindestens zweimal pro Jahr, kontrolliert. Der Analysebericht wird jährlich im Amtsanzeiger publiziert.