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Aufhebung Erdbestattungsgräber 1994-2000

Ab August 2026 werden auf dem Friedhof Wiedlisbach die in den Jahren 1994 bis 2000 erstellten Erdbestattungsgräber aufgehoben. Gemäss Art. 32 des Friedhof- und Bestattungsreglementes der Einwohnergemeinde Wiedlisbach sind die Abräumarbeiten drei Monate vor Beginn durch Publikation im Amtsanzeiger bekannt zu geben.

Wir bitten die Angehörigen, die ihnen gehörenden Grabmäler, Pflanzen usw. bis am 31. Juli 2026 zu entfernen. Über die innerhalb dieser Frist nicht bezogenen Gegenstände verfügt die Gemeinde.

Den Angehörigen und Friedhofgängern danken wir für ihr Verständnis.

Bauabteilung Wiedlisbach