Wasserversorgung Gemeinde Wiedlisbach; Bewässerungsverbot aufgrund Wasserknappheit der Wasserversorgung Wiedlisbach
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt es, für die Trink- und Löschwasserversorgung der Gemeinde Wiedlisbach die nötigen Massnahmen zu treffen. Damit eine ausreichende Reserve an Trink- und Löschwasser zur Verfügung steht, gelten ab sofort bis auf Widerruf folgende Massnahmen:
- Das Autowaschen und das Füllen von Swimmingpools (auch kleine Bassins) sind verboten.
- Gemüsegärten dürfen nur mit Giesskannen gegossen werden, da so der Wasserverbrauch besser reguliert werden kann. Regenwasser darf mit einem Schlauch ausgetragen werden.
- Das Giessen von Pflanzen und Grünflächen (mit Ausnahme von neu angepflanzten Flächen) mit Trinkwasser ist verboten (Ausnahme Regenwasser).
- Die Pflanzplätze beim Friedhofweg dürfen nur mit der Giesskanne gegossen werden. Am Gartenhahn darf kein Gartenschlauch installiert werden. Am Wasserhahn bei der Friedhofkapelle dürfen die Giesskannen gefüllt werden.
- Es gelten die Strafbestimmungen gemäss dem Wasserreglement der Einwohnergemeinde Wiedlisbach.
Bei den Liegenschaften und Grundstücken gefasstes Regenwasser darf ohne Weiteres genutzt werden.
Die Gemeinde wird ihrerseits folgende Massnahmen umsetzen:
- Die Bewässerung des Sportplatzes wird soweit reduziert, dass die Anlage keinen Schaden nimmt.
- Die Bewässerung mit Trinkwasser der Pflanzenkübel und Rabatten (Wechselflor) werden eingestellt. Neu angepflanzte Flächen werden im üblichen Unterhaltsrhythmus gegossen.
- Die Bäume werden weiterhin im üblichen Unterhaltsrhythmus gegossen.
- Das Wasser bei allen Brunnen wird abgestellt. Brunnen, welche für die Nutztierhaltung dienen, werden lediglich reduziert.
- Die Feuerwehr Jurasüdfuss führt keine Übungen mehr durch, bei welchen Trinkwasser benötigt wird.
Die Aufzählungen sind nicht abschliessend. Grundsätzlich gilt es, den Wasserverbrauch überall zu senken bzw. einzustellen, sofern dieser nicht zwingend notwendig ist.
Wir hoffen, mit diesen Massnahmen den Trinkwasserverbrauch zu senken, die Ressourcen und Anlagen zu schonen und der Wasserknappheit entgegenwirken zu können.
Sobald sich die Situation verbessert, wird der Gemeinderat die Verbote auf die Empfehlungen zurücksetzen oder je nach Situation ganz aufheben. Die Bevölkerung wird in geeigneter Weise über eine Entwarnung informiert.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Gemeinderat Wiedlisbach