Grosse Waldbrandgefahr im Verwaltungskreis Oberaargau; Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Im Verwaltungskreis Oberaargau herrscht aufgrund der Trockenheit eine grosse Waldbrandgefahr.
Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt. Ausserhalb der Verbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht
entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten.
Weiterführende Informationen können Sie der Webseite des Amtes für Wald und Naturgefahren entnehmen.