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Obligatorische Schiessübung

E-Mail Reminder

Schiesspflichtige haben das Dienst- und Schiessbüchlein, sowie die Aufforderung zur Erfüllung der Schiesspflicht von der UG Ausbildung des Heeres mitzubringen!

Bedingungen zur Überlassung der persönlichen Waffe zu Eigentum am Ende der Dienstpflicht

  1. Schiessnachweis: In den letzten 3 Jahren vor der Entlassung aus dem Militärdienst, müssen das OP und FS zweimal geschossen worden sein (mit Eintrag im Schiessbüchlein oder Militärischer Leistungsausweis).
  2. Waffenerwerbsschein: Das Gesuch ist, unter Beilage eines Auszugs aus dem schweizerischen Strafregister im Original (nicht älter als 3 Monate) und einer Kopie vom gültigen Pass oder gültiger Identitätskarte, bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen.

Veranstaltungsort

Schiessanlage Chleihölzli
4537 Wiedlisbach

Organisator


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