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Feuerwehrpflicht

Gemäss Feuerwehrreglement werden alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 20. und dem 50. Altersjahr der Feuerwehrpflicht unterstellt. Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) sind dem Schweizer Bürger gleichgestellt. Niemand hat darauf Anspruch, in die Feuerwehr eingeteilt zu werden. Die Feuerwehrfachkommission bestimmt, ob Dienstpflichtige aktiven Feuerwehrdienst zu leisten haben oder eine Ersatzabgabe zu bezahlen ist.