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Abmeldung Schweizer

Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, den Wegzug spätestens am Tage des Wegzuges der Einwohnerkontrolle zu melden. Abmeldungen erfolgen in der Regel auf den letzten Tag des Monats. Ihren Umzug können Sie online via eUmzugCH melden. Die Kantonale Steuerverwaltung sowie das evangelisch-reformierte oder katholische Pfarramt werden durch die Einwohnerkontrolle über den Wegzug informiert.